Mietvertrag Bude im Windrosenweg

Mietvertrag

                           

Vermieter

S. & P. Dembski, Steinmarner Straße 122, 27476 Cuxhaven

 

und

 

Mieter

Herrn/Frau/Familie

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wird folgender Mietvertrag geschlossen:

 

1. Mietgegenstand :

Ferienhaus: Bude im Windrosenweg

Windrosenweg 2a, 27476 Cuxhaven.

 

2. Mietdauer

Die Räumlichkeiten werden vermietet

 

vom                     .2024, 16:00 Uhr, bis

zum                     .2024, 10:00 Uhr.

 

3. Miete

Die Miete beträgt pro für die 1.Nacht          Euro              ,00.

Für jede weitere Nacht                               Euro              ,00.

Gesamt:                                                     Euro              ,00.

 

4. Sorgfaltspflichten

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

 

5. Hausordnung

Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.

Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.

6. Rücktritt

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn                           10 % des Mietpreises

Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn               30 % des Mietpreises

Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn               60 % des Mietpreises

Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn                80 % des Mietpreises

Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn           90 % des Mietpreises

Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

 

7. Zahlungsweise

Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtnettomiete zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 6 dieses Vertrages.

 

8. Bankverbindung des Vermieters

Name der Bank: Volksbank Stade-Cuxhaven eG  

IBAN:     DE91 2419 1015 0115 5474 03

SWIFT/BIC:  GENODEF1SDE

 

09. Schlüssel

Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter folgende Schlüssel übergeben:

2 Haustürschlüssel

2 Eingangsschlüssel

1 Fahrradraumschlüssel

 

10. Haftung

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung aus-geschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

11. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden , wenn sie den Punkt bedacht hätten.

 

13. Rechtswahl

Es findet deutsches Recht Anwendung.

 


Cuxhaven, den _______________                _______________, den___________



(Vermieter) __________________              (Mieter) _____________________     

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